AGB
1. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis 11 Uhr geräumt sein.
4. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält das Hotel das Recht, bestellte Zimmer nach 19 Uhr anderweitig zu vergeben.
5. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in deren Objekten zu bemühen.
6. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung 180 Tage, so behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen
7. Änderungen des Mehrwertsteuersatzes geht unbeachtet des Zeitpunktes des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
8.a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Hotel ersparten Aufwendungen, dieser liegt bei 80%.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Pensionspreises.
c) Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf dieses vertraglichen Termins fallen ebenfalls 80 v.H. des vereinbarten Beherbergungspreises an.
9.a) Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b) Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 8 errechneten Betrag zu zahlen.
10. Die Haftung für eingebrachtes Gut richtet sich nach deutschem Recht (max. 3.000.– Euro).
11. Für vereinbarte Sonderpreise gelten besondere Zahlungsbedingungen.
12. Erfüllungsort für alle sich aus der Vertragsbeziehung ergebenden Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Bocholt.